Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum
Am Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum können nach Ende der Pflichtschulzeit alle allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe I und II erworben werden:
- Hauptschulabschluss 9
- Hauptschulabschluss 10
- Fachoberschulreife
- Fachhochschulreife
- Abitur
Die Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs sind "durchlässig". Nach dem Erwerb der Fachoberschulreife kann man bei Erfüllen der Voraussetzungen in die Bereiche Abendgymnasium/Kolleg/abitur-online wechseln.
Wir haben keine Anmeldefristen. Wir raten jedoch dazu, sich bei Interesse möglichst umgehend anzumelden. So können wir Ihnen einen Platz im kommenden Semester garantieren.
Beginn des nächsten Semesters für alle Bildungsgänge: 29.01.2024
Bitte beachten Sie: Seit dem Wintersemester 2009/10 gibt es zwei wesentliche Änderungen:
Die Aufnahmebedingungen für die Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg sind geändert. Jetzt gilt: Mindestalter liegt bei 18 Jahren, ferner sind entweder eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit von zwei Jahren nachzuweisen. Als Berufstätigkeit werden auch Arbeitslosigkeit, Haushaltsführung u.dgl. angerechnet. Wir beraten Sie gerne.

Die Abendrealschule richtet sich an Berufstätige und Arbeitslose, die einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9, einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder die Fachoberschulreife erwerben möchten.

- Das Abendgymnasium wendet sich an Berufstätige, die neben ihrer Berufstätigkeit einen Schulabschluss erwerben möchten, an Mütter oder Väter, die neben der Führung des Haushaltes die Schule besuchen möchten und an Arbeitslose. Der Unterricht findet i.d.R. in den Abendstunden statt und umfasst 20-22 Wochenstunden.
- Das Kolleg ist eine Vollzeitschulform für Berufsumsteiger, Mütter oder Väter, die neben der Führung des Familienhaushaltes einen Abschluss erwerben möchten und z.B. für Arbeitslose. Das Kolleg richtet sich an alle, die sich mit BAFöG-Unterstützung vollständig auf die zweite Schulausbildung konzentrieren möchten.
- Der Bildungsgang Abitur-online wendet sich an Berufstätige, die neben ihrer Berufstätigkeit einen Schulabschluss erwerben möchten, an Mütter oder Väter, die neben der Führung des Haushaltes die Schule besuchen möchten und an Arbeitslose. Abitur-online findet in den Abendstunden an nur zwei Unterrichtstagen statt.
Am Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum kann das Abitur auf verschiedenen Wegen erworben werden:
Der Bildungsgang Abitur-online wendet sich an Berufstätige, die neben ihrer Berufstätigkeit einen Schulabschluss erwerben möchten, an Mütter oder Väter, die neben der Führung des Haushaltes die Schule besuchen möchten und an Arbeitslose. Abitur-online findet in den Abendstunden statt.
Das Kolleg ist eine Vollzeitschulform für Berufsumsteiger, Mütter oder Väter, die neben der Führung des Familienhaushaltes einen Abschluss erwerben möchten und z.B. für Arbeitslose. Das Kolleg bietet Vorteile für alle, die sich mit BAFöG-Unterstützung vollständig auf die zweite Schulausbildung konzentrieren möchten.
Aktuellste Meldungen
Typisierungsaktion für Sarah Hedergott
Aufruf
Präsenzunterricht ab 16.09.
Liebe Schulgemeinde,
gestern ist ein COVID-19-Fall im Kollegium bekannt geworden. Das Gesundheitsamt ist sofort tätig geworden und hat alle betroffenen Studierenden und Lehrkräfte persönlich kontaktiert.
Für einige Personen wurde vorsorglich eine häusliche Isolation angeordnet. Sie erhalten Aufgaben über Moodle. Studierende, die vom Gesundheitsamt nicht angerufen wurden, gelten nicht als Kontaktpersonen und dürfen die Schule wieder besuchen.Der Schulbetrieb kann nach Einschätzung des Gesundheitsamtes der Stadt Bochum wieder aufgenommen werden, sodass es ab morgen, 16.09.2020, wieder regulären Präsenzunterricht geben wird. Auch die angesetzten Klausuren werden stattfinden.
Bitte achten Sie auch auf die Eintragungen auf WebUntis! Sollte es etwas Neues geben, informieren wie gehabt über die Homepage und die sozialen Medien.
Ausfall des Präsenzunterrichts am 15.09. wegen COVID-Infektion
Liebe Schulgemeinde,
an unserer Schule gibt es eine bestätigte Infektion mit COVID-19. Das Gesundheitsamt der Stadt Bochum wurde am Montag nach Bekanntwerden umgehend tätig und wird im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung den Sachverhalt nach den vorgegebenen Standards des Robert-Koch-Institutes (RKI) aufbereiten.
Da diese Kontaktpersonennachverfolgung am heutigen Abend noch nicht abgeschlossen war, findet morgen, 15.09.2020, für alle Semester kein Präsenzunterricht statt, sondern Lernen in Distanz. Sie erhalten morgen die Aufgaben über Moodle.
Wir werden auf der Homepage und den sozialen Medien weiter informieren.
Update: FAQ zum Thema „Maskenpflicht“ , Stand 01.09.2020
Die FAQ vom 10.08.2020 behalten ihre Gültigkeit, werden aber in folgendem Punkt ergänzt:
Maskenpflicht
Mit der neuen Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW, gültig ab 01.09.2020, wurde die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben.
Grundsätzlich bleibt die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und in allen anderen Bereichen der Schule aber bestehen.
- Dies betrifft u.a. den Schulhof, die Gänge, das Treppenhaus, die Mensa, etc…
- Weiterhin gilt die Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen des Unterrichtsraums.
- Die Maske darf erst abgenommen werden, wenn man seinen Sitzplatz erreicht hat.
Um dem Gesundheitsschutz dennoch Rechnung zu tragen, hat die Schulleitung für unsere Schule ein Maskengebot während des Unterrichts ausgesprochen. Dies gilt insbesondere, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 15.9.2020, bei steigenden Infektionszahlen könnte die umfassende Maskenpflicht wieder eingeführt werden.
Das Betreten, Verlassen und Bewegen in der Schule erfolgt nach dem Einbahnstraßenprinzip (auf einer Seite rein/rauf, auf der anderen Seite raus/runter).
Es gelten die üblichen A-H-A-Regeln: Abstand – Hygiene – Alltagsmaske!
Aufgrund der A-H-A-Regeln und der Maskenpflicht ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände verboten (im Gebäude sowieso). Das Rauchverbot gilt auch für das Aral-Gebäude und -gelände.
Wir bitten Sie eindringlich, auch beim Thema „Essen und Trinken“ vorsichtig und rücksichtsvoll zu sein. Essen Sie nur auf dem Schulhof an der frischen Luft, nehmen Sie die Maske dazu nur ab, sofern Sie den Mindestabstand einhalten können und nur so lange, wie unbedingt nötig.
Seife und Einmalpapierhandtücher sind ausreichend vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei gravierenden Verstößen gegen die Hygienevorschriften suspendiert werden können.
Wir empfehlen die Nutzung der Corona-Warn-App!
Für die Schulleitung, Carsten Beeker
FAQ zum Umgang mit Corona am WBK Bochum, Stand 10.08.2020
1. Beginn des Semesters am 12.08.2020
Am Mittwoch werden alle Studierenden in das Wintersemester 2020/21 starten. Um möglichst wenige Bewegungen auf den Fluren zu erzeugen, haben wir feste Klassenräume eingerichtet. Die Neuzugänge haben ihre Klassenzuordnung bereits per Brief erhalten, die Raumzuordnungen für alle Semester werden am Mittwochmorgen im Foyer ausgehängt sein.
Denken Sie bitte daran: Wie erfolgreich wir in diesem Semester gemeinsam lernen können, hängt auch von Ihnen ab! Beachten Sie die jeweils geltenden Regeln innerhalb und außerhalb der Schule.
2. Rückkehr aus Risikogebieten
Sofern Sie in den vergangenen Tagen aus einem Risikogebiet nach Liste des RKI zurückgekommen sind, müssen Sie entweder 14 Tage in Quarantäne oder aber ein negatives Testergebnis vorweisen. Sonst ist ein Schulbesuch nicht zugelassen. Die folgenden Gebiete werden derzeit als Risikogebiet betrachtet: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Bitte informieren Sie das Sekretariat und Ihre Semesterleitung.
3. Umsetzung der Hygienevorschriften und Maskenpflicht
Wir halten uns an den vorgeschriebenen Hygieneplan für Schulen:
- Kursgrößen werden nach den aktuell geltenden Hygienevorschriften bestimmt.
- Wir bilden feste Lerngruppen. Die Definition fester Lerngruppen ist derzeit so gefasst, dass an allen weiterführenden Schulen neben einer Klasse auch ein Jahrgang als feste Lerngruppe zählt. Dadurch ist ein Unterricht im Kurssystem ebenso wieder möglich wie auch der Unterricht im WP-Bereich.
- Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist das Einnehmen fester Sitzplätze in den Klassenräumen vorgegeben. Sofern möglich, sollen Studierende ihre Sitznachbarn auch in Fach- und Kursräumen nicht wechseln. Eine Durchmischung der Lerngruppen soll weitestgehend vermieden werden.
- Arbeitsgemeinschaften finden im Zeitraum bis zu den Herbstferien leider nicht statt, da wir auf eine Durchmischung jahrgangsübergreifender Lerngruppen weitestgehend verzichten sollen.
- Das Betreten, Verlassen und Bewegen in der Schule erfolgt nach dem Einbahnstraßenprinzip (auf einer Seite rein/rauf, auf der anderen Seite raus/runter).
- Es gelten die üblichen A-H-A-Regeln: Abstand – Händewaschen – Alltagsmaske!
- Aufgrund der A-H-A-Regeln und der Maskenpflicht ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände verboten (im Gebäude sowieso). Das Rauchverbot gilt auch für das Aral-Gebäude und -gelände.
- Wir bitten Sie eindringlich, diese auch beim Thema "Essen und Trinken" zu berücksichtigen. Essen Sie nur auf dem Schulhof an der frischen Luft, nehmen Sie die Maske dazu nur so lange ab, wie unbedingt nötig. Wenn Sie im Unterricht trinken möchten, dann versuchen Sie, die Nase mit der Maske bedeckt zu lassen.
- Seife und Einmalpapierhandtücher sind ausreichend vorhanden.
Maskenpflicht: Mit Beginn des Schuljahres gilt für alle Personen, die das Schulgelände oder Schulgebäude betreten, eine durchgehende Maskenpflicht. Für Studierende gilt diese auch im Unterricht; für Lehrkräfte auch, sofern sie nicht sicherstellen können, dass sie 1,5 Meter Mindestabstand zu allen Personen halten können. Gesichtsvisiere („Face Shields“) sind nicht
erlaubt. Die durchgehende Maskenpflicht ist zunächst befristet bis zum 31.08.2020. Schuleigene abweichende Regelungen sind nicht zugelassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei gravierenden Verstößen gegen die Hygienevorschriften suspendiert werden können. Wir empfehlen die Nutzung der Corona-Warn-App!
4. Umgang mit akuten Erkrankungen
Wenn Sie typische COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) aufweisen, könnten Sie Andere anstecken. Bleiben Sie bitte zu Hause und konsultieren Ihren Arzt.
Falls die Symptome in der Schule auftreten, informieren Sie die jeweilige Lehrkraft und das Sekretariat und gehen Sie dann nach Hause. Im Regelfall wird das Gesundheitsamt benachrichtigt.
Bei leichten Erkältungssymptomen sollten Sie einen Tag der Schule fernbleiben. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, können Sie am folgenden Tag den Unterricht wieder besuchen, falls sich die Krankheitssymptome verschlimmern, sollten Sie zur Abklärung einen Arzt aufsuchen.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
5. Schutz von vorerkrankten Studierenden
Grundsätzlich sind Studierende verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.
Haben Sie eine relevante Vorerkrankung, legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor, indem bestätigt wird, dass bei Ihnen aufgrund einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlich für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Coronavirus-Infektion besteht.
Es entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie sind dazu verpflichtet, am Distanzunterricht teilzunehmen. An Klausuren und Prüfungen müssen Sie in der Schule teilnehmen.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Der Distanzunterricht wird für einzelne Studierende in der Regel nicht gleichzeitig (synchron) zum Präsenzunterricht stattfinden, das bedeutet in Form von Arbeitsmaterialien und der Vernetzung mit den Mitstudierenden über die Kursräume in Moodle/Logineo. Eine Live-Übertragung des Unterrichts und damit eine synchrone Form des Distanzunterrichts ist aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen nur möglich, wenn das Lernen im Kurs- oder Klassenverbund grundsätzlich auf Distanz stattfindet.
6. Schutz vorerkrankter Angehöriger
Sofern Sie gemeinsam mit einer/m Angehörigen oder Partner/in leben, die/der aufgrund einer relevanten Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion hat, gelten die vergleichbaren Regelungen wie unter Punkt 5. Ein ärztliches Attest über die Vorerkrankung des Angehörigen muss eingereicht werden.
Allerdings kommt eine Befreiung vom Präsenzunterricht in diesem Fall nur im Ausnahmefall und vorübergehend in Frage, ebenfalls besteht eine Teilnahmepflicht für Klausuren und Prüfungen.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
7. Unterricht auf Distanz
Zwar startet die Schule im „Regelbetrieb“, also mit Präsenzunterricht, doch generell gilt: Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens müssen wir jederzeit damit rechnen, dass wir vom Regelbetrieb in Hybrid- (=Mischung von Präsenz- und Distanzunterricht) oder sogar reinen Distanzunterricht wechseln müssen. Aus diesem Grund erhalten alle Studierenden am ersten Schultag durch ihre Semesterleitungen ihren Zugang zu unserer Lernplattform Moodle/Logineo.
Bitte berücksichtigen Sie: Lernen und schulisch erfolgreich sein, einen Abschluss erwerben, das bedeutet in diesem Schuljahr, am Distanzunterricht teilzunehmen. Versuchen Sie also, möglichst gute Voraussetzungen auch für digitales Lernen für sich zu schaffen (Verfügbarkeit von Datenvolumen, Merken der Zugangsdaten, rechtzeitige Nutzung unser Hilfsangebote, etc.). Uns ist bewusst, dass nicht alle Studierenden zu Hause die gleichen Möglichkeiten und technischen Voraussetzungen haben. Daher bitten wir alle, sich vertrauensvoll an uns (Semesterleitung, Koordinationsteam, Schulleitung) zu wenden. Wir versuchen, individuelle Lösungen finden.
8. Digitale Endgeräte
Sie haben es bestimmt in der Presse verfolgt: Das Schulministerium hat die Schulträger im Land NRW ermächtigt, die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte und berechtigte Studierende vorzunehmen. In unserem Fall kümmert sich daher die Stadt Bochum als Schulträger um die Anschaffung und Verteilung der Geräte. Leider müssen wir mit langen Wartezeiten rechnen. Prognostiziert ist eine Lieferung von Geräten in ausreichender Anzahl bis zum Ende des Kalenderjahres.
9. Abschlussprüfungen
Die Abiturprüfungen und ZP10-Prüfungen im Herbst 2020 werden um eine Woche, die Abschlussprüfungen im Frühjahr um zwei Wochen verschoben, die angepassten Termine haben wir im Terminplan vermerkt. Sie finden diese aber auch unter www.standardsicherung.nrw.de.
Die Vorgaben für die Prüfungen in den einzelnen Fächern gelten bisher unverändert. Jedoch soll es in vielen Fächern eine vergrößerte Auswahlmöglichkeit bei den Abitur- und ZP10-Klausuren geben, um den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Rechnung zu tragen.
Links:
unsere Schulhomepage, die regelmäßig aktualisiert wird:
Internetseite des Ministeriums:
https://www.schulministerium.nrw.de/
direkte Aussagen zu Corona unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/infektionsschutz/coronavirus
alle Schulmails, die im Laufe der Corona-Zeit und darüber hinaus versandt worden sind unter https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020
die Website des Robert-Koch-Institutes (RKI):
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
gesetzliche Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit in der aktuellsten Form: